Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die gewerbliche Zimmervermietungsleistung der Vermieterin, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerin, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Gast bezeichnen. Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermieterin
1. Vertrag mit der Vermieterin
Die Vermieterin überlässt gegen Entgelt Räumlichkeiten an die Dame im Rahmen eines Mietvertrages, beantwortet im Auftrag der Damen telefonische Anfragen und empfängt in deren Auftrag die Gäste.
Die gegenüber dem Gast zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Bestandteil des Mietvertrages mit der Vermieterin. Die Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Gast in eigener Verantwortung festgelegt.
2. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch die Vermieterin
Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Vermieterin übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
3. Zahlung
Für die Zimmerüberlassung wird kein gesondertes Entgelt an den Gast berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Gast und der Dame direkt abgerechnet.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Neustadt an der Weinstraße.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dame
1. Art und Umfang der Leistungen der Dame
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Gast geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistung der Vermieterin
Zwischen der Vermieterin und dem Gast wird kein Vertragsverhältnis begründet. Soweit die Vermieterin oder eine von der Vermieterin beauftragte Person Leistungen gegenüber dem Gast erbringt, so handelt diese ausschließlich im Auftrag der Dame.
3. Entgelt
Das jeweilige Entgelt, welches der Gast der Dame zu zahlen hat, bezieht sich ausschließlich auf die von der Dame zu erbringenden Leistungen.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Neustadt an der Weinstraße.